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   BAG, 20.04.2016 - 7 AZR 657/14   

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BAG, 20.04.2016 - 7 AZR 657/14 (https://dejure.org/2016,22692)
BAG, Entscheidung vom 20.04.2016 - 7 AZR 657/14 (https://dejure.org/2016,22692)
BAG, Entscheidung vom 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 (https://dejure.org/2016,22692)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 1 WissZeitVG, § 2 Abs 1 WissZeitVG
    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkraft für besondere Aufgaben

  • IWW

    § 17 Satz 2 TzBfG, § ... 7 Halbs. 1 KSchG, § 1 Abs. 1 Satz 5 WissZeitVG, § 17 Satz 1 TzBfG, § 2 Abs. 1 Satz 2 bis Satz 4 WissZeitVG, § 2 Abs. 4 Satz 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 3 WissZeitVG, § 6 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Nr. 1 HHG, § 2 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 4 WissZeitVG, § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG, Art. 5 Abs. 3 GG, § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung wissenschaftlicher Lehrtätigkeit von unterrichtender Lehrtätigkeit ohne Wissenschaftsbezug; Inhalt und Charakteristika wissenschaftlicher Dienstleistungen

  • bag-urteil.com

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkraft für besondere Aufgaben

  • Betriebs-Berater

    Befristung von wissenschaftlichem Personal

  • rewis.io

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkraft für besondere Aufgaben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung wissenschaftlicher Lehrtätigkeit von unterrichtender Lehrtätigkeit ohne Wissenschaftsbezug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkraft für besondere Aufgaben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3546
  • NZA 2016, 1078
  • BB 2016, 1908
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 519/13

    Befristung nach dem WissZeitVG - wissenschaftliches Personal

    Auszug aus BAG, 20.04.2016 - 7 AZR 657/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wahrt auch die Erhebung einer Klage vor dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit die Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG (vgl. etwa BAG 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 10; 2. Juni 2010 - 7 AZR 136/09 - Rn. 13 mwN, BAGE 134, 339) .

    Für die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags ist die im Zeitpunkt ihrer Vereinbarung geltende Rechtslage maßgeblich (vgl. BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 27; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 15; 2. September 2009 - 7 AZR 291/08 - Rn. 10, BAGE 132, 54) .

    Das beklagte Land kann als Träger der Hochschule zur Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem Personal von den Möglichkeiten des WissZeitVG Gebrauch machen (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 16; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 18, BAGE 138, 91) .

    Es kommt nicht auf Begriffsbezeichnungen oder Zuordnungsdefinitionen nach den landeshochschulrechtlichen Regelungen an (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 20) .

    Sie ist nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern (BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 30; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 21 mwN; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 35, BAGE 138, 91; 19. März 2008 - 7 AZR 1100/06 - Rn. 33, BAGE 126, 211) .

    Die Wissenschaftlichkeit der Lehre setzt voraus, dass dem Lehrenden die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion verbleibt (vgl. BAG 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 22; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 35 bis 45 mwN, BAGE 138, 91) .

    Die Möglichkeit der Nutzung wissenschaftlicher Einrichtungen außerhalb der Dienstzeit genügt nicht (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 23) .

    Die restliche Zeit stand ihr - zumindest auch - zur Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen zur Verfügung, ebenso die vorlesungsfreie Zeit (vgl. zu letzterem Gesichtspunkt auch BAG 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 36; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 26) .

  • BAG, 20.01.2016 - 7 AZR 376/14

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkräfte für besondere Aufgaben

    Auszug aus BAG, 20.04.2016 - 7 AZR 657/14
    Ebenso wenig kann der Arbeitgeber durch die Zuweisung wissenschaftlicher Tätigkeiten nach Vertragsschluss den personellen Anwendungsbereich des WissZeitVG nachträglich herbeiführen (BAG 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 34) .

    Es kann dahinstehen, ob überhaupt und ggf. inwieweit dieser Erfahrungssatz des Landesarbeitsgerichts Gültigkeit beansprucht (zweifelnd insoweit schon BAG 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 36) .

    Die restliche Zeit stand ihr - zumindest auch - zur Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen zur Verfügung, ebenso die vorlesungsfreie Zeit (vgl. zu letzterem Gesichtspunkt auch BAG 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 36; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 26) .

    Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend entschieden, dass die vom Senat für Sachgrundbefristungen entwickelten Grundsätze des institutionellen Rechtsmissbrauchs (vgl. st. Rspr. des Senats seit BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - BAGE 142, 308) bei Befristungen nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG grundsätzlich keine Anwendung finden, weil sich die zeitlichen Grenzen für den Abschluss befristeter Arbeitsverträge in diesen Fällen aus den Sonderregelungen des § 2 Abs. 1 WissZeitVG ergeben, die ihrerseits durch die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre (Art. 5 Abs. 3 GG) gerechtfertigt sind (BAG 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 37; 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 46) .

  • BAG, 01.06.2011 - 7 AZR 827/09

    Persönlicher Geltungsbereich des WissZeitVG

    Auszug aus BAG, 20.04.2016 - 7 AZR 657/14
    Die am 21. September 2011 vereinbarte Befristung unterfällt nicht einer der auf andere Rechtsgrundlagen verweisenden Übergangsregelungen nach § 6 WissZeitVG (vgl. hierzu BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 19, BAGE 139, 109; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 16 f., BAGE 138, 91) .

    Das beklagte Land kann als Träger der Hochschule zur Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem Personal von den Möglichkeiten des WissZeitVG Gebrauch machen (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 16; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 18, BAGE 138, 91) .

    Sie ist nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern (BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 30; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 21 mwN; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 35, BAGE 138, 91; 19. März 2008 - 7 AZR 1100/06 - Rn. 33, BAGE 126, 211) .

    Die Wissenschaftlichkeit der Lehre setzt voraus, dass dem Lehrenden die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion verbleibt (vgl. BAG 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 22; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 35 bis 45 mwN, BAGE 138, 91) .

  • BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 117/14

    Befristung nach dem WissZeitVG - Verlängerung

    Auszug aus BAG, 20.04.2016 - 7 AZR 657/14
    Für die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags ist die im Zeitpunkt ihrer Vereinbarung geltende Rechtslage maßgeblich (vgl. BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 27; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 15; 2. September 2009 - 7 AZR 291/08 - Rn. 10, BAGE 132, 54) .

    Sie ist nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern (BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 30; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 21 mwN; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 35, BAGE 138, 91; 19. März 2008 - 7 AZR 1100/06 - Rn. 33, BAGE 126, 211) .

    Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend entschieden, dass die vom Senat für Sachgrundbefristungen entwickelten Grundsätze des institutionellen Rechtsmissbrauchs (vgl. st. Rspr. des Senats seit BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - BAGE 142, 308) bei Befristungen nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG grundsätzlich keine Anwendung finden, weil sich die zeitlichen Grenzen für den Abschluss befristeter Arbeitsverträge in diesen Fällen aus den Sonderregelungen des § 2 Abs. 1 WissZeitVG ergeben, die ihrerseits durch die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre (Art. 5 Abs. 3 GG) gerechtfertigt sind (BAG 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 37; 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 46) .

  • BGH, 23.09.2014 - VI ZR 358/13

    Kein Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten aus einem

    Auszug aus BAG, 20.04.2016 - 7 AZR 657/14
    Sie kann jedoch vom Senat nach § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO aufgrund der Bezugnahme im Berufungsurteil auf den Tatbestand der Entscheidung des Arbeitsgerichts und die dortige Bezugnahme auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze berücksichtigt werden (vgl. insoweit etwa BGH 23. September 2014 - VI ZR 358/13 - Rn. 20 mwN, BGHZ 202, 242) .
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus BAG, 20.04.2016 - 7 AZR 657/14
    Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend entschieden, dass die vom Senat für Sachgrundbefristungen entwickelten Grundsätze des institutionellen Rechtsmissbrauchs (vgl. st. Rspr. des Senats seit BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - BAGE 142, 308) bei Befristungen nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG grundsätzlich keine Anwendung finden, weil sich die zeitlichen Grenzen für den Abschluss befristeter Arbeitsverträge in diesen Fällen aus den Sonderregelungen des § 2 Abs. 1 WissZeitVG ergeben, die ihrerseits durch die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre (Art. 5 Abs. 3 GG) gerechtfertigt sind (BAG 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 37; 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 46) .
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Auszug aus BAG, 20.04.2016 - 7 AZR 657/14
    Würde man wissenschaftliche Lehre nur dann annehmen, wenn sie sich als Resultat eigener Forschung darstellt, wäre auch ein Großteil der Lehre an Universitäten nicht als wissenschaftlich zu qualifizieren, was dem Grundrechtsschutz für die Freiheit der Lehre nicht gerecht würde (vgl. BVerfG 13. April 2010 - 1 BvR 216/07 - Rn. 50, BVerfGE 126, 1; BAG 29. April 2015 - 7 ABR 519/13 - aaO) .
  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 136/09

    Befristung - Vertretung - sonstiger Sachgrund

    Auszug aus BAG, 20.04.2016 - 7 AZR 657/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wahrt auch die Erhebung einer Klage vor dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit die Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG (vgl. etwa BAG 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 10; 2. Juni 2010 - 7 AZR 136/09 - Rn. 13 mwN, BAGE 134, 339) .
  • BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 228/10

    Befristungsdauer in der Postdoc-Phase

    Auszug aus BAG, 20.04.2016 - 7 AZR 657/14
    Die am 21. September 2011 vereinbarte Befristung unterfällt nicht einer der auf andere Rechtsgrundlagen verweisenden Übergangsregelungen nach § 6 WissZeitVG (vgl. hierzu BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 19, BAGE 139, 109; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 16 f., BAGE 138, 91) .
  • BAG, 02.09.2009 - 7 AZR 291/08

    Befristung - Hochschule - Bereich Medizin

    Auszug aus BAG, 20.04.2016 - 7 AZR 657/14
    Für die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags ist die im Zeitpunkt ihrer Vereinbarung geltende Rechtslage maßgeblich (vgl. BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 27; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 15; 2. September 2009 - 7 AZR 291/08 - Rn. 10, BAGE 132, 54) .
  • BAG, 19.03.2008 - 7 AZR 1100/06

    Befristung - staatliche Forschungseinrichtung

  • LAG Hessen, 28.05.2014 - 2 Sa 1548/13

    Anwendungsbereich WissZeitVG - Lehrkräfte für besondere Aufgaben

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 549/14

    Befristung nach dem WissZeitVG - Haushaltsbefristung - Verhältnis von WissZeitVG

    Sie ist nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern (BAG 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 - Rn. 18 f.; 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 30; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 21 mwN; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 35, BAGE 138, 91) .

    Die Wissenschaftlichkeit der Lehre setzt voraus, dass dem Lehrenden die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion verbleibt (vgl. BAG 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 - Rn. 20; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 22; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 35 bis 45 mwN, BAGE 138, 91) .

    Die Möglichkeit der Nutzung wissenschaftlicher Einrichtungen außerhalb der Dienstzeit genügt nicht (BAG 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 - Rn. 20; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 23) .

    Ebenso wenig kann der Arbeitgeber durch die Zuweisung wissenschaftlicher Tätigkeiten nach Vertragsschluss den personellen Anwendungsbereich des WissZeitVG nachträglich herbeiführen (BAG 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 - Rn. 21; 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 34) .

    Daher gehören Lehrkräfte für besondere Aufgaben zum "wissenschaftlichen Personal" nach § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG, wenn die von ihnen auszuführende Tätigkeit wissenschaftlichen Zuschnitt hat (vgl. etwa für eine Lehrkraft für besondere Aufgaben mit einer Lehrtätigkeit am Institut für Romanistik in der Abteilung französische Literatur- und Kulturwissenschaften BAG 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 -) .

  • BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 524/15

    Befristung - WissZeitVG - Verlängerung - Einverständnis

    Das beklagte Land kann als Träger der Hochschule von den Möglichkeiten des WissZeitVG zur Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem Personal Gebrauch machen (BAG 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 - Rn. 15; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 16; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 18, BAGE 138, 91) .

    Es kommt nicht auf Begriffsbezeichnungen oder Zuordnungsdefinitionen nach den landeshochschulrechtlichen Regelungen an (BAG 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 - Rn. 18; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 20) .

    Sie ist nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern (BAG 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 - Rn. 19; 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 30, BAGE 153, 365; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 21 mwN; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 35, BAGE 138, 91; 19. März 2008 - 7 AZR 1100/06 - Rn. 33, BAGE 126, 211) .

    Die Wissenschaftlichkeit der Lehre setzt voraus, dass dem Lehrenden die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion verbleibt (vgl. BAG 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 - Rn. 20; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 22; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 35 bis 45 mwN, BAGE 138, 91) .

    Die Möglichkeit der Nutzung wissenschaftlicher Einrichtungen außerhalb der Dienstzeit genügt nicht (BAG 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 - Rn. 20; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 23) .

    Es kann dahinstehen, ob und inwieweit ein solcher Erfahrungssatz Gültigkeit beansprucht (vgl. zu ähnlichen Erwägungen: BAG 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 - Rn. 24; 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 36) .

  • BAG, 21.03.2018 - 7 AZR 437/16

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrtätigkeit

    Das beklagte Land kann als Träger der Hochschule von den Möglichkeiten des WissZeitVG zur Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem Personal Gebrauch machen (BAG 30. August 2017 - 7 AZR 524/15 - Rn. 15; 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 - Rn. 15; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 18, BAGE 138, 91) .

    Es kommt nicht auf Begriffsbezeichnungen oder Zuordnungsdefinitionen nach den landeshochschulrechtlichen Regelungen an (BAG 30. August 2017 - 7 AZR 524/15 - Rn. 17; 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 - Rn. 18; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 20) .

    Sie ist nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern (BAG 30. August 2017 - 7 AZR 524/15 - Rn. 18; 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 - Rn. 19; 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 30, BAGE 153, 365; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 21; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 35, BAGE 138, 91; 19. März 2008 - 7 AZR 1100/06 - Rn. 33, BAGE 126, 211) .

    Die Wissenschaftlichkeit der Lehre setzt voraus, dass dem Lehrenden die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion verbleibt (vgl. BAG 30. August 2017 - 7 AZR 524/15 - Rn. 19; 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 - Rn. 20; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 22; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 35 bis 45 mwN, BAGE 138, 91) .

    Die Möglichkeit der Nutzung wissenschaftlicher Einrichtungen außerhalb der Dienstzeit genügt nicht (BAG 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 - Rn. 20; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 23) .

    Es kann dahinstehen, ob und inwieweit ein solcher Erfahrungssatz Gültigkeit beansprucht (vgl. zu ähnlichen Erwägungen: BAG 30. August 2017 - 7 AZR 524/15 - Rn. 23; 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 - Rn. 24; 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 36) .

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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 06.04.2016 - 12 Sa 1153/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,13561
LAG Düsseldorf, 06.04.2016 - 12 Sa 1153/15 (https://dejure.org/2016,13561)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.04.2016 - 12 Sa 1153/15 (https://dejure.org/2016,13561)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. April 2016 - 12 Sa 1153/15 (https://dejure.org/2016,13561)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Versetzung - Direktionsrechts des Arbeitgebers - unbillige Weisung

  • IWW

    § 259 ZPO, § ... 256 Abs. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 106 GewO, § 99 Abs. 2, 3 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § 106 Satz 1 GewO, § 315 BGB, § 315 Abs. 1 BGB, § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 16 BetrAVG, § 121 GewO, §§ 32 Satz 2, 124 Abs. 1 Satz 1 SeeArbG, §§ 315 BGB, 106 GewO, § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB, Art. 6 Abs. 2 GG, § 62 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 1908
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.04.2016 - 12 Sa 1153/15
    Voraussetzung für eine Klage auf tatsächliche Beschäftigung ist die Besorgnis, dass der Schuldner sich andernfalls der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (BAG 25.08.2010 - 10 AZR 275/09, NZA 2010, 1355 Rn. 12 m.w.N.).

    Solange dieser nicht rechtswirksam von seinem Weisungsrecht erneut Gebrauch gemacht hat, bleibt es bei der bisher zugewiesenen Arbeitsaufgabe am bisherigen Ort und der Arbeitnehmer hat einen dementsprechenden Beschäftigungsanspruch (BAG 25.08.2010 a.a.O. Rn. 15, s.a. BAG 22.02.2012 - 5 AZR 249/11, DB 2012, 1628 Rn. 24: "Klage auf Beschäftigung mit der früheren Tätigkeit").

    Eine Entscheidung darüber, ob und ggf. in welchem Umfang der Arbeitgeber zukünftig, d.h. nach dem Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung in zweiter Instanz, von seinem Weisungsrecht rechtswirksam Gebrauch machen kann, ist mit diesem Urteil nicht getroffen (BAG 25.08.2010 a.a.O. Rn. 16; s.a. BAG 19.06.2012 - 1 ABR 35/11, NZA 2012, 1179 Rn. 14, 16 für die nachträgliche Veränderung des maßgeblichen Sachverhalts).

    So geht der Zehnte Senat in Abgrenzung zu einer Entscheidung des Fünften Senats vom 24.01.2001 (- 5 AZR 411/99, juris) davon aus, dass effektiver Rechtsschutz zur Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs für den Zeitraum bis zu einer neuen Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber erforderlich ist (BAG 25.08.2010 a.a.O. Rn. 15 a.E.).

  • BAG, 25.10.1989 - 2 AZR 633/88

    Arbeitgeber: Direktionsrecht - Arbeitszeit - Bereitschaftsdienst des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.04.2016 - 12 Sa 1153/15
    So hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in einem Kündigungsschutzverfahren (Urteil vom 25.10.1989 - 2 AZR 633/88, NZA 1990, 561) keine beharrliche Arbeitsverweigerung der Klägerinnen am 05./06.12.1987 angenommen, weil die Anordnungen der sog. Bereitschaftsdienste von 24 Stunden an diesen Tagen unter Berücksichtigung der Vorschriften der Verordnung über die Arbeitszeit in Krankenpflegeanstalten unbillig (§ 315 BGB) und daher in dem festgesetzten Umfang nicht verbindlich waren.

    Bei der Festlegung der Arbeitszeit habe der Arbeitgeber billiges Ermessen zu wahren, in welches auch die genannten Vorschriften mit einfließen (BAG 25.10.1989 a.a.O. Rn. 18, 32 ff.).

    Aufgrund der unbilligen Weisung durften die Klägerinnen am 05./06.12.1987 - und nicht erst nach rechtskräftiger Feststellung der Unverbindlichkeit der Weisung - die Tätigkeit nach 20.00 Uhr ablehnen, so dass ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund nicht vorlag (BAG 25.10.1989 a.a.O. Rn. 43 a.E.).

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.04.2016 - 12 Sa 1153/15
    Dem Gericht obliegt nach § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB die Prüfung, ob der Arbeitgeber als Gläubiger die Grenzen seines Bestimmungsrechts beachtet hat (BAG 28.08.2013 - 10 AZR 569/12, ZTR 2014, 106 Rn. 39 m.w.N.).

    Hierzu gehören die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen (BAG 28.08.2013 a.a.O. Rn. 40).

    Wohl aber kann die Abwägung mit den Belangen des Arbeitnehmers ergeben, dass ein Konzept auch unter Verzicht auf die Versetzung durchsetzbar war (BAG 28.08.2013 a.a.O. Rn. 41).

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.04.2016 - 12 Sa 1153/15
    Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet einer unbilligen Versetzung an einen anderen Ort vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Verbindlichkeit der Versetzung zu befolgen (entgegen BAG 22.02.2012 - 5 AZR 249/11, juris Rn. 24).

    Solange dieser nicht rechtswirksam von seinem Weisungsrecht erneut Gebrauch gemacht hat, bleibt es bei der bisher zugewiesenen Arbeitsaufgabe am bisherigen Ort und der Arbeitnehmer hat einen dementsprechenden Beschäftigungsanspruch (BAG 25.08.2010 a.a.O. Rn. 15, s.a. BAG 22.02.2012 - 5 AZR 249/11, DB 2012, 1628 Rn. 24: "Klage auf Beschäftigung mit der früheren Tätigkeit").

    Soweit der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts ausgesprochen hat, dass ein Arbeitnehmer sich aufgrund der das Arbeitsverhältnis prägenden Weisungsgebundenheit nicht über eine unbillige Weisung hinwegsetzen darf und sie befolgen muss, bis durch rechtskräftiges Urteil die Unverbindlichkeit der Leistungsbestimmung feststeht (Urteil vom 22.02.2012 a.a.O. Rn. 24; ebenso z.B. LAG Köln 13.01.2014 - 2 Sa 614/13, juris Rn. 12 f.; LAG Rheinland-Pfalz 17.03.2014 - 3 Sa 535/13, juris Rn. 33; i.E. zustimmend Hromadka, FS v. Hoyningen-Huene, 2014, 145, 152 ff.), folgt die erkennende Kammer dem nicht.

  • ArbG Düsseldorf, 08.09.2015 - 15 Ca 3000/15
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.04.2016 - 12 Sa 1153/15
    I.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 08.09.2015 - 15 Ca 3000/15 - abgeändert und zur Klarstellung im Hauptsacheausspruch wie folgt neu gefasst:.

    Der Kläger beantragt zuletzt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 08.09.2015 - 15 Ca 3000/15 abzuändern und die Beklagte zu verpflichten, ihn mit Dienstsitz E. weiter zu beschäftigen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 08.09.2015 - 15 Ca 3000/15 in Ziffer 1) abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.04.2016 - 12 Sa 1153/15
    Auch die vom Fünften Senat angezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 04.04.2006 (- X ZR 122/05, BGHZ 167, 139 Rn. 22) betrifft letztlich nur die Frage der Fälligkeit der dort streitigen Vergütung eines KfZ-Sachverständigen.
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 859/09

    Betriebsrentenanpassung - Verbraucherpreisindex - Zinsen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.04.2016 - 12 Sa 1153/15
    Aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.07.2011 (- 3 AZR 859/09, AP Nr. 74 zu § 16 BetrAVG Rn. 32) lässt sich für die Anpassung von Betriebsrenten im Rahmen von § 16 BetrAVG lediglich ableiten, dass bei unverbindlicher Anpassungsentscheidung des Versorgungsschuldners die Fälligkeit der Anpassungsforderung nicht vor der Rechtskraft des Urteils besteht.
  • BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 35/11

    Vollstreckungsabwehrklage - Unterlassungstitel - Herausgabe eines

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.04.2016 - 12 Sa 1153/15
    Eine Entscheidung darüber, ob und ggf. in welchem Umfang der Arbeitgeber zukünftig, d.h. nach dem Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung in zweiter Instanz, von seinem Weisungsrecht rechtswirksam Gebrauch machen kann, ist mit diesem Urteil nicht getroffen (BAG 25.08.2010 a.a.O. Rn. 16; s.a. BAG 19.06.2012 - 1 ABR 35/11, NZA 2012, 1179 Rn. 14, 16 für die nachträgliche Veränderung des maßgeblichen Sachverhalts).
  • BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 209/87

    Entscheidung über Haupt- und Hilfsanspruch im Revisionsverfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.04.2016 - 12 Sa 1153/15
    Ihr Fortbestand hängt davon ab, ob dem Hauptantrag endgültig stattgegeben wird (vgl. BGH 14.12.1988 - IVa ZR 209/87, MDR 1989, 432 Rn. 26).
  • BAG, 24.01.2001 - 5 AZR 411/99

    Änderung der Arbeitsbedingungen kraft Direktionsrecht

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.04.2016 - 12 Sa 1153/15
    So geht der Zehnte Senat in Abgrenzung zu einer Entscheidung des Fünften Senats vom 24.01.2001 (- 5 AZR 411/99, juris) davon aus, dass effektiver Rechtsschutz zur Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs für den Zeitraum bis zu einer neuen Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber erforderlich ist (BAG 25.08.2010 a.a.O. Rn. 15 a.E.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2014 - 3 Sa 535/13

    Bindung an arbeitgeberseitige Weisungen - Unzulässigkeit der Berufung

  • BAG, 16.12.1965 - 5 AZR 304/65

    Freiberuflicher Tierarzt - Fleischbeschautierarzt - Privatrechtliches

  • LAG Köln, 13.01.2014 - 2 Sa 614/13

    Anhörung des falschen Betriebsrats

  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14

    Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

  • BGH, 21.02.1992 - V ZR 273/90

    Hilfsweiser Klageantrag auf Zwischenfeststelung - Arglisteinwand bei

  • BAG, 27.06.1989 - 1 AZR 404/88

    Tarifliche Regelung des Arbeitszeitendes im Einzelhandel

  • BAG, 09.11.2010 - 1 ABR 76/09

    Feststellungsinteresse

  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    Diese Entscheidung hat in Rechtsprechung und Schrifttum Zustimmung erfahren (LAG Rheinland-Pfalz 17. März 2014 - 3 Sa 535/13 - zu II der Gründe [in einem obiter dictum]; LAG Köln 13. Januar 2014 - 2 Sa 614/13 -; DLW/Dörner 13. Aufl. Kap. 1 Rn. 624; Hromadka NZA 2017, 601 ff.; ders. FS von Hoyningen-Huene 2014 S. 145 ff., 152 ff.; Hromadka/Maschmann ArbR Bd. 1 6. Aufl. § 6 Rn. 23; Schmitt-Rolfes AuA 2015, 695; ders. AuA 2013, 200; Palandt/Grüneberg 75. Aufl. § 315 BGB Rn. 16; Erman/Hager BGB 14. Aufl. § 315 Rn. 22 [jeweils allg. zu § 315 BGB]) , überwiegend aber deutliche Ablehnung (LAG Düsseldorf 6. April 2016 - 12 Sa 1153/15 - zu A II 3 c der Gründe; LAG Köln 28. August 2014 - 6 Sa 423/14 - zu II 2 der Gründe; LAG Berlin-Brandenburg 31. Mai 2013 - 6 Sa 373/13 - zu 1.1.1.3.3.3 der Gründe; AR/Kolbe 8. Aufl. § 106 GewO Rn. 63; BeckOK/Tillmanns Stand: 1. Juni 2017 § 106 GewO Rn. 57; Boemke jurisPR-ArbR 30/2012 Anm. 1; ders. NZA 2013, 6 ff.; Busemann ZTR 2015, 63 ff., 70 f.; ErfK/Preis 17. Aufl. § 106 GewO Rn. 7a; Däubler/Deinert/Zwanziger/Zwanziger KSchR 10. Aufl. § 2 KSchG Rn. 80; Eickmanns Die Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen durch Vertragsgestaltung Diss. 2014, S. 77; Fischer FA 2014, 38 ff.; HWK/Lembke 7. Aufl. § 106 GewO Rn. 116 f.; Kühn NZA 2015, 10 ff., 13; NK-GA/Boecken/Pils § 106 GewO Rn. 68, 77 ff.; Preis NZA 2015, 1 ff., 5 ff.; Preis/Wieg AuR 2016, 313 ff., 319; Schauß ArbR-aktuell 2016, 518 ff., 520; Schaub ArbR-HdB/Linck 17. Aufl. § 45 Rn. 18 ff.; MüKoBGB/Würdinger 7. Aufl. § 315 Rn. 67; Staudinger/Rieble Stand Januar 2015 § 315 BGB Rn. 418; Thüsing JM 2014, 20 ff.; Ziemann jurisPR-ArbR 42/2016 Anm. 2) .

    Ändert der Arbeitnehmer insoweit seine Auffassung, kann sein Recht zur Geltendmachung der Unbilligkeit - wie jedes andere Recht - verwirken (vgl. zu diesem Aspekt: LAG Düsseldorf 6. April 2016 - 12 Sa 1153/15 - zu A II 3 c der Gründe; Schaub/Linck aaO § 45 Rn. 19 a) .

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Diese Entscheidung hat in Rechtsprechung und Schrifttum Zustimmung erfahren (LAG Rheinland-Pfalz 17. März 2014 - 3 Sa 535/13 - zu II der Gründe [in einem obiter dictum]; LAG Köln 13. Januar 2014 - 2 Sa 614/13 -; DLW/Dörner 13. Aufl. Kap. 1 Rn. 624; Hromadka NZA 2017, 601 ff.; ders. FS von Hoyningen-Huene 2014 S. 145 ff., 152 ff.; Hromadka/Maschmann ArbR Bd. 1 6. Aufl. § 6 Rn. 23; Schmitt-Rolfes AuA 2015, 695; ders. AuA 2013, 200; Palandt/Grüneberg 75. Aufl. § 315 BGB Rn. 16; Erman/Hager BGB 14. Aufl. § 315 Rn. 22 [jeweils allg. zu § 315 BGB]) , überwiegend aber deutliche Ablehnung (LAG Düsseldorf 6. April 2016 - 12 Sa 1153/15 - zu A II 3 c der Gründe; LAG Köln 28. August 2014 - 6 Sa 423/14 - zu II 2 der Gründe; LAG Berlin-Brandenburg 31. Mai 2013 - 6 Sa 373/13 - zu 1.1.1.3.3.3 der Gründe; AR/Kolbe 8. Aufl. § 106 GewO Rn. 63; BeckOK/Tillmanns Stand: 1. Juni 2017 § 106 GewO Rn. 57; Boemke jurisPR-ArbR 30/2012 Anm. 1; ders. NZA 2013, 6 ff.; Busemann ZTR 2015, 63 ff., 70 f.; ErfK/Preis 17. Aufl. § 106 GewO Rn. 7a; Däubler/Deinert/Zwanziger/Zwanziger KSchR 10. Aufl. § 2 KSchG Rn. 80; Eickmanns Die Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen durch Vertragsgestaltung Diss. 2014, S. 77; Fischer FA 2014, 38 ff.; HWK/Lembke 7. Aufl. § 106 GewO Rn. 116 f.; Kühn NZA 2015, 10 ff., 13; NK-GA/Boecken/Pils § 106 GewO Rn. 68, 77 ff.; Preis NZA 2015, 1 ff., 5 ff.; Preis/Wieg AuR 2016, 313 ff., 319; Schauß ArbR-aktuell 2016, 518 ff., 520; Schaub ArbR-HdB/Linck 17. Aufl. § 45 Rn. 18 ff.; MüKoBGB/Würdinger 7. Aufl. § 315 Rn. 67; Staudinger/Rieble Stand Januar 2015 § 315 BGB Rn. 418; Thüsing JM 2014, 20 ff.; Ziemann jurisPR-ArbR 42/2016 Anm. 2) .

    Ändert der Arbeitnehmer insoweit seine Auffassung, kann sein Recht zur Geltendmachung der Unbilligkeit - wie jedes andere Recht - verwirken (vgl. zu diesem Aspekt: LAG Düsseldorf 6. April 2016 - 12 Sa 1153/15 - zu A II 3 c der Gründe; Schaub/Linck aaO § 45 Rn. 19 a) .

  • ArbG Berlin, 16.09.2016 - 28 Ca 5787/16

    Vertragsgerechte Beschäftigung - vorübergehende Versetzung auf

    Keinesfalls wirksam ist eine Weisung, die sich wie die des Beklagten als Schikane darstellt"; skeptisch offenbar auch LAG Berlin-Brandenburg24.2.2016 - 15 Sa 900/15 - BB 2016, 1140 = EzA-SD 2016, Nr. 2 S. 9 (beide: Leitsatz; Volltext: "Juris") ["Juris"-Rn. 27]: "Es kann offen bleiben, ob dieser kritisierten Rechtsauffassung zu folgen ist"; LAG Hamm17.3.2016 - 17 Sa 1660/15 - DB 2016, 1642 (Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Eine nicht aus anderen Gründen rechtsunwirksame, lediglich unbillige Weisung des Arbeitgebers begründet nicht die Verpflichtung des Arbeitnehmers, ihr vorläufig bis zur Rechtskraft eines Gestaltungsurteils nach § 315 Abs. 2 Satz 2 BGB Folge zu leisten"; LAG Düsseldorf6.4.2016 - 12 Sa 1153/15 - BB 2016, 1908 = AA 2016, 144 (Leitsatz bzw. Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet einer unbilligen Versetzung an einen anderen Ort vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Verbindlichkeit der Versetzung zu befolgen (...)".S. dazu etwa schon LAG Berlin-Brandenburg31.5.2013 - 6 Sa 373/13 - BB 2013, 1715 (Leitsatz; Volltext: "Juris"; Revision: 10 AZR 656/13) [1.1.1.3.3.3.]: "Schon eine Weisung, die nicht billigem Ermessen entspricht, ist gemäß § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB für den Arbeitnehmer nicht verbindlich.

    Keinesfalls wirksam ist eine Weisung, die sich wie die des Beklagten als Schikane darstellt"; skeptisch offenbar auch LAG Berlin-Brandenburg24.2.2016 - 15 Sa 900/15 - BB 2016, 1140 = EzA-SD 2016, Nr. 2 S. 9 (beide: Leitsatz; Volltext: "Juris") ["Juris"-Rn. 27]: "Es kann offen bleiben, ob dieser kritisierten Rechtsauffassung zu folgen ist"; LAG Hamm17.3.2016 - 17 Sa 1660/15 - DB 2016, 1642 (Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Eine nicht aus anderen Gründen rechtsunwirksame, lediglich unbillige Weisung des Arbeitgebers begründet nicht die Verpflichtung des Arbeitnehmers, ihr vorläufig bis zur Rechtskraft eines Gestaltungsurteils nach § 315 Abs. 2 Satz 2 BGB Folge zu leisten"; LAG Düsseldorf6.4.2016 - 12 Sa 1153/15 - BB 2016, 1908 = AA 2016, 144 (Leitsatz bzw. Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet einer unbilligen Versetzung an einen anderen Ort vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Verbindlichkeit der Versetzung zu befolgen (...)".

    Keinesfalls wirksam ist eine Weisung, die sich wie die des Beklagten als Schikane darstellt"; skeptisch offenbar auch LAG Berlin-Brandenburg24.2.2016 - 15 Sa 900/15 - BB 2016, 1140 = EzA-SD 2016, Nr. 2 S. 9 (beide: Leitsatz; Volltext: "Juris") ["Juris"-Rn. 27]: "Es kann offen bleiben, ob dieser kritisierten Rechtsauffassung zu folgen ist"; LAG Hamm17.3.2016 - 17 Sa 1660/15 - DB 2016, 1642 (Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Eine nicht aus anderen Gründen rechtsunwirksame, lediglich unbillige Weisung des Arbeitgebers begründet nicht die Verpflichtung des Arbeitnehmers, ihr vorläufig bis zur Rechtskraft eines Gestaltungsurteils nach § 315 Abs. 2 Satz 2 BGB Folge zu leisten"; LAG Düsseldorf6.4.2016 - 12 Sa 1153/15 - BB 2016, 1908 = AA 2016, 144 (Leitsatz bzw. Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet einer unbilligen Versetzung an einen anderen Ort vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Verbindlichkeit der Versetzung zu befolgen (...)".

  • ArbG Düsseldorf, 01.12.2017 - 14 Ca 4491/17

    Echte Direktionsrechtserweiterung, Allgemeine Geschäftsbedingung, Grenze,

    Hierzu gehören die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen (BAG 28.08.2013 - 10 AZR 569/12, ZTR 2014, 106; LAG Düsseldorf 06.04.2016 - 12 Sa 1153/15, LAGE § 106 GewO 2003 Nr. 27).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2019 - 8 Sa 372/18

    Versetzung - Gleichwertigkeit der Tätigkeit - öffentlicher Dienst - Leiter einer

    Voraussetzung für eine derartige Klage ist die Besorgnis, dass der Schuldner sich andernfalls der rechtzeitigen Leistung entziehen werde ( BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 12; LAG Düsseldorf 06. April 2016 - 12 Sa 1153/15 - Rn. 45, juris).
  • ArbG Nordhausen, 19.12.2023 - 3 Ca 511/23

    Unwirksamkeit von Versetzungen wegen Verletzung billigen Ermessens

    Wohl aber kann die Abwägung mit den Belangen des Arbeitnehmers ergeben, dass ein Konzept auch unter Verzicht der Versetzung durchsetzbar war (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 06.04.2016, Az.: 12 SA 1153/15 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 02.02.2016 - 7 Sa 239/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,19679
LAG Nürnberg, 02.02.2016 - 7 Sa 239/15 (https://dejure.org/2016,19679)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 02.02.2016 - 7 Sa 239/15 (https://dejure.org/2016,19679)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 02. Februar 2016 - 7 Sa 239/15 (https://dejure.org/2016,19679)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW

    § 626 Absatz 2 BGB, § ... 626 Absatz 1 BGB, § 64 Absatz 2 b) ArbGG, § 66 Absatz 1 Satz 1 und 2, 64 Absatz 6 Satz 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 301 ZPO, § 628 Absatz 2 BGB, § 242 BGB, §§ 97 Absatz 1, 269 Absatz 3 Satz 2 ZPO, § 72 Absatz 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzansprüche bei außerordentlicher Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Zahlungsverzugs des Arbeitgebers; Schadensersatzklage des Arbeitnehmers bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist und vorheriger Abmahnung

  • Betriebs-Berater

    Kein Schadenersatzanspruch - Versäumnis der Zweiwochenfrist und Verzicht auf Kündigungsrecht

  • rewis.io

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs aus § 628 Abs. 2 BGB

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 626; BGB § 628
    Schadensersatzansprüche aus § 628 Absatz 2 BGB; abgewiesen teils, weil die Zweiwochenfrist des § 626 Absatz 2 BGB nicht eingehalten wurde, teils, weil der Arbeitnehmer den Arbeitgeber abgemahnt hatte und damit auf das Kündigungsrecht verzichtet hat

  • rechtsportal.de

    Schadensersatzansprüche bei außerordentlicher Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Zahlungsverzugs der Arbeitgeberin

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz bei einer außerordentlichen Arbeitnehmerkündigung - und die Zweiwochenfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 1908
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 739/00

    Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Auszug aus LAG Nürnberg, 02.02.2016 - 7 Sa 239/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der das erkennende Gericht folgt, setzt der Schadensersatzanspruch nach § 628 Absatz 2 BGB die Wahrung der Zwei-Wochen-Frist des § 626 Absatz 2 BGB voraus (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 26.07.2001 - 8 AZR 739/00; juris).
  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 494/00

    Außerordentliche Kündigung wegen verspäteter Vergütungszahlung -

    Auszug aus LAG Nürnberg, 02.02.2016 - 7 Sa 239/15
    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Lohnzahlung in nicht unerheblicher Höhe unterblieben ist oder sich der Verzug des Arbeitgebers mit der Vergütungszahlung über einen erheblichen Zeitraum erstreckt und der Arbeitnehmer diesen Fehler abgemahnt hat (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 17.01.2002 - 2 AZR 494/00; juris).
  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 808/07

    Schadensersatz: Abfindungsanspruch wegen Auflösungsverschuldens oder aus dem

    Auszug aus LAG Nürnberg, 02.02.2016 - 7 Sa 239/15
    Dabei genügt nicht jede geringfügige schuldhafte Vertragsverletzung, vielmehr muss ihr das Gewicht eines wichtigen Grundes zukommen und zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung nach § 626 Absatz 1 BGB berechtigen (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 22.01.2009 - 8 AZR 808/07; juris).
  • BAG, 31.07.1986 - 2 AZR 559/85

    Ordentliche Kündigung wegen desVerdachts einer strafbaren Handlung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 02.02.2016 - 7 Sa 239/15
    Das Kündigungsrecht erlischt durch Verzicht insgesamt, wenn der Kündigungsberechtigte wegen des ihm bekannten Kündigungssachverhaltes eine Ermahnung oder Abmahnung ausspricht, sofern sich die für die Kündigung maßgebenden Umstände später nicht noch ändern (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 31.07.1986 - 2 AZR 559/85; juris).
  • LAG Nürnberg, 02.02.2016 - 7 Sa 239/16

    Außerordentliche Arbeitnehmerkündigung - Zahlungsverzug -

    LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 7 Sa 239/15 5 Ca 917/14 (Arbeitsgericht Würzburg - Kammer Aschaffenburg -) Datum: 02.02.2016 Rechtsvorschriften: §§ 626, 628 BGB Leitsatz: Schadensersatzansprüche aus § 628 Absatz 2 BGB; abgewiesen teils, weil die Zweiwochenfrist des § 626 Absatz 2 BGB nicht eingehalten wurde, teils, weil der Arbeitnehmer den Arbeitgeber abgemahnt hatte und damit auf das Kündigungsrecht verzichtet hat.

    7 Sa 239/15 -2Der Arbeitnehmer erhält eine Provision in Höhe von 20% vom Deckungsbeitrag .

    7 Sa 239/15 -3Der Beklagte forderte die Klägerin mit Schreiben vom 23.12.2013 auf, bis 31.12.2013 den ausstehenden Lohn für Dezember 2013 in Höhe von 1.838,31 EUR, den Provisionsabschlag für das 4. Quartal in Höhe von 10.000,00 EUR und Provision für 2012 in Höhe von 44.000,00 EUR zu zahlen.

    7 Sa 239/15 -4Der Beklagte richtete unter dem 23.07.2014 ein Schreiben an die beiden Geschäftsführer der Klägerin.

    7 Sa 239/15 -5tale 2014 in Höhe von insgesamt 30.000,00 EUR zu verurteilen.

    7 Sa 239/15 -6Die Klägerin beantragt:.

    7 Sa 239/15 -7-.

    7 Sa 239/15 -8Die Berufung des Beklagten ist unbegründet.

    7 Sa 239/15 -9haupteten Mobbings zu Unrecht völlig unberücksichtigt gelassen.

    7 Sa 239/15 - 10 ner Lohnzahlung in Verzug ist.

    7 Sa 239/15 - 11 kennen, ob es sich um direkte Kosten in diesem Sinne handelt, teilweise handelt es sich offensichtlich nicht um direkte Kosten, beispielsweise bei den Kosten für das Büro in CStadt.

    7 Sa 239/15 - 12 Die Klägerin hatte dem Beklagten bereits mit e-mail ihres Prozessvertreters vom 27.01.2014 ihre Auffassung mitgeteilt, die Leistung von Abschlagszahlungen setze voraus, dass bereits Provisionsansprüche ins Verdienen gebracht worden seien.

    7 Sa 239/15 - 13 ten für die Firma S..., noch dazu ohne Rücksprache mit dem Beklagten, hat sperren lassen und seine Mitgliedschaft bei K... storniert hat.

    7 Sa 239/15 - 14 Es ist nicht ersichtlich, inwieweit die Ankündigung der Klägerin vom 30.07.2014, sie werde ab 01.08.2014 einen Verpflegungsmehraufwand zahlen, schikanös war.

    7 Sa 239/15 - 15 -.

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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 21.12.2015 - 3 Sa 249/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,55166
LAG Nürnberg, 21.12.2015 - 3 Sa 249/15 (https://dejure.org/2015,55166)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 21.12.2015 - 3 Sa 249/15 (https://dejure.org/2015,55166)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 21. Dezember 2015 - 3 Sa 249/15 (https://dejure.org/2015,55166)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • IWW

    § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, § ... 233 ZPO, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, §§ 51 Abs. 2, 85 Abs. 2 ZPO, § 234 Abs. 2 ZPO, §§ 511 ZPO, 64 Abs. 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 580, 519 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, Art. 6 Abs. 1 GG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 1, 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer

    Informationspflichten des Arbeitnehmers zu möglichen Einbußen seiner Teilzeitarbeit bei der betrieblichen Altersrente; Zahlungsklage des Betriebsrentners bei unerheblichem Einwand gezielter Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten durch nachträglich angepasste ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 242 BGB
    Teilzeit - betriebliche Altersversorgung - Aufklärungspflicht

  • Betriebs-Berater

    BAV - keine Aufklärungspflicht hinsichtlich negativer Folgen von Teilzeit

  • rewis.io

    Aufklärungspflicht des Arbeitgebers in Bezug auf die negativen Folgen der Teilzeit auf die betriebliche Altersvorsorge

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 242

  • rechtsportal.de

    BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1; BGB § 611 Abs. 1
    Informationspflichten des Arbeitnehmers zu möglichen Einbußen seiner Teilzeitarbeit bei der betrieblichen Altersrente

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zusatzversorgung - und die nachfolgende Betriebsvereinbarung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilzeit, ihre Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge - und die Aufklärungspflichtg des Arbeitgebers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das nach 4½ Monaten zugestellte Urteil - und die Berufungsfrist

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht des Arbeitgebers in Bezug auf die negativen Folgen der Teilzeit auf die betriebliche Altersvorsorge

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Mitarbeiter nicht über negative Auswirkungen von Teilzeitarbeit aufklären

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Niedrigere Betriebsrente wegen Teilzeit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss nicht über Negativ-Auswirkung von Teilzeitarbeit aufklären

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Niedrigere Betriebsrente wegen Teilzeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 1908
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 09.04.1991 - 3 AZR 598/89

    Abbau einer Überversorgung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 21.12.2015 - 3 Sa 249/15
    Er kann sie nicht allein mit einer geänderten Beurteilung um der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit Willen mit rückwirkender Kraft beseitigen (vgl. BGH 09.04.1991 - 3 AZR 598/89, Randziffer 24/25).

    Die Durchschnittsberechnung trägt jedenfalls den Gedanken einer angemessenen Erhaltung des Lebensstandarts durch Ausrechnung (vgl. auch BAG vom 09.04.1991 - 3 AZR 598/89).

  • BGH, 03.11.2010 - XII ZB 197/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das

    Auszug aus LAG Nürnberg, 21.12.2015 - 3 Sa 249/15
    Grundsätzlich sind Rechtsirrtümer über den Ablauf einer Frist verschuldet und rechtfertigen keinen Antrag auf Wiedereinsetzung (BGH NJW 11, 386).
  • BGH, 03.11.2010 - XII ZB 177/10

    Rechtsanwaltsverschulden bei Berufungsbegründungsfristversäumung: Erforderliche

    Auszug aus LAG Nürnberg, 21.12.2015 - 3 Sa 249/15
    Ein Verschulden Dritter ist für die Partei, da es sich nicht um einen Vertreter handelt (§§ 51 Abs. 2, 85 Abs. 2 ZPO), aber unverschuldet, sofern nicht ein eigenes Verschulden der Partei oder ihres Vertreters vorliegt und begründet grundsätzlich einen Antrag auf Wiedereinsetzung (BGH NJW 11, 385).
  • BGH, 10.02.1982 - I ZR 80/80

    Haftung des Spediteurs im internationalen Straßengüterverkehr,

    Auszug aus LAG Nürnberg, 21.12.2015 - 3 Sa 249/15
    Eine Pflicht zur Gegenkontrolle (Nachberechnungspflicht) besteht auch im Rahmen der allgemeinen Überwachungsfrist grundsätzlich nicht, insbesondere mutet die Rechtsprechung dem Rechtsanwalt nicht zu, für kritische Fristenabläufe einen besonders persönlichen Fristenkalender zu führen (BGH Versicherungsrecht 82, 543).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2017 - 8 Sa 483/16

    Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers - Schadensersatz

    Hierin liegt auch der Unterschied zu der vom Beklagten herangezogenen Entscheidung des LAG Nürnberg vom 21.12.2015 - 3 Sa 249/15, der eine Zustellung des vollständig abgefassten Urteils erst nach Ablauf des Fünfmonatszeitraums nach Verkündung zugrunde lag.
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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 30.06.2016 - 7 Ta 75/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,20757
LAG Nürnberg, 30.06.2016 - 7 Ta 75/16 (https://dejure.org/2016,20757)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 30.06.2016 - 7 Ta 75/16 (https://dejure.org/2016,20757)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - 7 Ta 75/16 (https://dejure.org/2016,20757)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 127 Absatz 2 Satz 2 ZPO, §§ 127 Absatz 3, 569 ZPO, § 571 Absatz 2Satz 1 ZPO, § 82 Absatz 2 Nr. 4 SGB XII, §§ 3 Nr. 16, 9 Absatz 4a EStG, § 115 Absatz 1 Satz 3 Nr. 3.ZPO, § 10 Absatz 2 BEEG

  • Wolters Kluwer

    Einkommensberechnung bei der Prozesskostenhilfe unter Ausschluss steuerfreier Zahlungen für Verpflegungsmehraufwendungen und nicht anrechnungsfähigem Erziehungsgelds

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 115 ZPO, § 82 SGB XII, § 10 BEEG
    Prozesskostenhilfe - Erziehungsgeld - Verpflegungsaufwand

  • Betriebs-Berater

    Berechnung des einzusetzenden Einkommens

  • rewis.io

    Berücksichtigung des steuerfreien Verpflegungsmehraufwands und Erziehungsgeld bei der Einkommensberechnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 115; SGB XII § 82; BEEG § 10
    Einkommensberechnung bei der Prozesskostenhilfe unter Ausschluss steuerfreier Zahlungen für Verpflegungsmehraufwendungen und nicht anrechnungsfähigem Erziehungsgelds

  • rechtsportal.de

    Einkommensberechnung bei der Prozesskostenhilfe unter Ausschluss steuerfreier Zahlungen für Verpflegungsmehraufwendungen und nicht anrechnungsfähigem Erziehungsgelds

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe - und die Anrechnung des Erziehungsgelds

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe - und die Berücksichtigung eines Verpflegungsmehraufwandes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe - und die erst im Beschwerdeverfahren vorgelegten Nachweise

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erziehungsgeld zählt bei Prozesskostenhilfeantrag nicht mit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 1908
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.06.2016 - 7 Ta 75/16
    Dem steht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 03.12.2003 (2 AZB 19/03; juris) nicht entgegen.
  • BAG, 18.11.2003 - 5 AZB 46/03

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.06.2016 - 7 Ta 75/16
    Die Bewilligungsvoraussetzungen können auch noch im Beschwerdeverfahren nachgewiesen werden (vgl. Bundesarbeitsgericht - Beschluss vom 18.11.2003 - 5 AZB 46/03; juris).
  • VGH Bayern, 21.12.2010 - 5 C 10.2551

    Prozesskostenhilfe; Raten

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.06.2016 - 7 Ta 75/16
    Der Anrechnung steht § 10 Absatz 2 BEEG entgegen (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof ‒ Beschluss vom 21.12.2010 ‒ 5 C 10.2551;juris).
  • BGH, 20.05.2020 - XII ZB 537/19

    Zur Frage ob das bayrische Familiengeld (BayFamGG) unter Berücksichtigung eines

    Zu den § 10 Abs. 1 BEEG unterfallenden einkommensabhängigen Sozialleistungen, auf die eine Anrechnung unterbleibt, gehört nach allgemeiner Meinung auch die von den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen des Berechtigten abhängige Verfahrenskostenhilfe (vgl. etwa OLG Frankfurt Beschluss vom 27. Juli 2018 - 4 WF 98/18 - juris Rn. 4; LAG Nürnberg Beschluss vom 30. Juni 2016 - 7 Ta 75/16 - juris Rn. 23; BayVGH Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 5 C 10.2551 - juris Rn. 3; BeckOK ZPO/Reichling [Stand: 1. März 2020] § 115 Rn. 18; Buchner/Becker MSchG und BEEG 8. Aufl. § 10 BEEG Rn. 24 mwN; Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann/von Koppenfels-Spies Kommentar zum Sozialrecht 6. Aufl. § 10 BEEG Rn. 2; MünchKommZPO/Wache 5. Aufl. § 115 Rn. 18; Musielak/Voit/Fischer ZPO 17. Aufl. § 115 Rn. 6; Thomas/Putzo/Seiler ZPO 41. Aufl. § 115 Rn. 2, 3; Zöller/Schultzky ZPO 33. Aufl. § 115 Rn. 21).
  • OLG Frankfurt, 27.07.2018 - 4 WF 98/18

    Verfahrenskostenhilfe: Berücksichtigung des vom Ehepatner bezogenen Elterngeldes

    Bei der Berechnung der verfahrenskostenhilferechtlichen Bedürftigkeit eines Beteiligten ist von dem nach §§ 76 Abs. 2 FamFG, 115 Abs. 1 Nr. 1 ZPO für dessen Ehepartner anzusetzenden Freibetrag gem. § 10 Abs. 2 BEEG lediglich der 300 EUR übersteigende Anteil an dem von diesem bezogenen Elterngeld in Abzug zu bringen (Anschluss an LAG Nürnberg, Beschluss vom 30. Juni 2016 zu Az. 7 Ta 75/16).

    Ferner kann von dem nach §§ 76 Abs. 2 FamFG, 115 Abs. 1 Nr. 1 ZPO für seine Ehefrau anzusetzenden Freibetrag von 481 EUR gem. § 10 Abs. 2 BEEG lediglich der 300 EUR übersteigende Anteil an dem von ihr bezogenen Elterngeld von insgesamt 362, 26 EUR in Abzug gebracht werden (vgl. LAG Nürnberg, Beschluss vom 30. Juni 2016 zu Az. 7 Ta 75/16, zit. n. juris; Zöller- Geimer , ZPO, 32. A., § 115 ZPO, Rz. 15).

  • LAG Sachsen, 19.10.2017 - 4 Ta 81/16

    Anrechnung von Verpflegungszuschüssen bei der Ermittlung des einzusetzenden

    Die Beschwerdekammer hält auch unter Berücksichtigung der Einwendungen des Bezirksrevisors vom 12.05.2016 bzw. vom 20.12.2016 und in Anlehnung an die Entscheidungen des LAG Schleswig-Holstein vom 15.11.2012 - 5 Sa 189/12 - und des LAG Nürnberg vom 30.06.2016 - 7 Ta 75/16 - und unter Bezugnahme auf die dortigen Ausführungen, denen sich die Beschwerdekammer hier anschließt, die Änderung der bisherigen Rechtsprechung deshalb für sachgerecht, weil Zielsetzung des Aufwendungsersatzes nicht die Vermehrung des Einkommens des Arbeitnehmers, sondern Sinn und Zweck vielmehr der Ersatz der beim Arbeitnehmer anfallenden Aufwendungen, nicht die Verschaffung eines weiteren Einkommens ist.
  • BGH, 20.05.2020 - XII ZB 538/19

    Zur Frage ob und ggfls. in welcher Höhe das bayrische Familiengeld als Einkommens

    Zu den § 10 Abs. 1 BEEG unterfallenden einkommensabhängigen Sozialleistungen, auf die eine Anrechnung unterbleibt, gehört nach allgemeiner Meinung auch die von den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen des Berechtigten abhängige Verfahrenskostenhilfe (vgl. etwa OLG Frankfurt Beschluss vom 27. Juli 2018 - 4 WF 98/18 - juris Rn. 4; LAG Nürnberg Beschluss vom 30. Juni 2016 - 7 Ta 75/16 - juris Rn. 23; BayVGH Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 5 C 10.2551 - juris Rn. 3; BeckOK ZPO/Reichling [Stand: 1. März 2020] § 115 Rn. 18; Buchner/Becker MSchG und BEEG 8. Aufl. § 10 BEEG Rn. 24 mwN; Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann/von Koppenfels-Spies Kommentar zum Sozialrecht 6. Aufl. § 10 BEEG Rn. 2; MünchKommZPO/Wache 5. Aufl. § 115 Rn. 18; Musielak/Voit/Fischer ZPO 17. Aufl. § 115 Rn. 6; Thomas/Putzo/Seiler ZPO 41. Aufl. § 115 Rn. 2, 3; Zöller/Schultzky ZPO 33. Aufl. § 115 Rn. 21).
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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 13.11.2015 - 3 Sa 126/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,54587
LAG Nürnberg, 13.11.2015 - 3 Sa 126/15 (https://dejure.org/2015,54587)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 13.11.2015 - 3 Sa 126/15 (https://dejure.org/2015,54587)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 13. November 2015 - 3 Sa 126/15 (https://dejure.org/2015,54587)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rückforderung nachprozessual an den Arbeitnehmer ausgezahlter Gesamtsozialversicherungsbeiträge; Nachgelagerte Vollstreckungsgegenklage des Arbeitgebers bei rechtsmissbräuchlicher Geltendmachung des gesetzlichen Einwendungsausschlusses

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 767 Abs. 2 ZPO
    Sozialversicherungsbeitrag - versehentliche Zahlung an Einzugsstelle und Arbeitnehmer - Rückforderung - Präklusion - Vollstreckungsgegenklage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 1908
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • ArbG Bamberg, 05.06.2014 - 4 Ca 1085/13

    Lohnansprüche - Erst Erholungsurlaub genommen dann arbeitsunfähig

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.11.2015 - 3 Sa 126/15
    Im Verlaufe des Arbeitsverhältnisses kam es zu einem Zerwürfnis, das damit endete, dass die Parteien vor dem Arbeitsgericht Bamberg - Kammer Coburg - Aktenzeichen 4 Ca 1085/13, um Lohnansprüche und Schadensersatzansprüche stritten.

    3 Sa 126/15 -2und Oktober 2013 (Verfahren Az: 4 Ca 1085/13, Arbeitsgericht Kammer - Kammer Coburg -).

    Diesen habe die Klägerin bereits im Vorverfahren 4 Ca 1085/13 einwenden müssen.

    Dem Kläger stehe der Einwand aus § 767 Abs. 2 ZPO entgegen, wonach die Klägerin mit Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie in dem anhängig gewesenen Vorprozess 4 Ca 1085/13 hätte erheben können.

    Entgegen der Behauptung der Klägerin habe der Beklagte vor Erlass des Urteils des Arbeitsgerichts Bamberg - Kammer Coburg - vom 05.06.2014, Az. 4 Ca 1085/13 weder Kenntnis davon gehabt, dass die Klägerin die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt habe, noch lagen ihm bis zu diesem Zeitpunkt die Verdienstabrechnungen für die Monate September und Oktober 2013 vor.

    Dennoch ist der Bereicherungsanspruch auch vorliegend gegeben, selbst wenn die Forderungen im Verfahren 4 Ca 1085/13 von der Klägerin nicht substantiiert bestritten wurden.

  • ArbG Bamberg, 24.02.2015 - 4 Ca 845/14

    Versehentliche Leistung des Brutto-Arbeitsentgelts - ungerechtfertigte

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.11.2015 - 3 Sa 126/15
    LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 3 Sa 126/15 4 Ca 845/14 (Arbeitsgericht Bamberg - Kammer Coburg-) Datum: 13.11.2015 Rechtsvorschriften: § 767 Abs. 2 ZPO Leitsatz: Die Zahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle wird von der Präklusionswirkung nach § 767 Abs. 2 ZPO nicht erfasst, da sie nicht die teilweise Erfüllung eines arbeitsvertraglichen Vergütungsanspruches darstellt.

    Die Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg - Kammer Coburg - vom 24.02.2015 - 4 Ca 845/14 wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Bamberg - Kammer Coburg - vom 24.02.2014 - 4 Ca 845/14 die Klage abzuweisen.

  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.11.2015 - 3 Sa 126/15
    Danach kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt zahlt und ob der Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt verlangt oder es noch verlangen könnte (BSG -Urteil vom 29.06.2000 - NZS 2001, 370), ob der Arbeitgeber während eines.

    Die Anwendung des Entstehungsprinzips kann zu einer Inkongruenz zwischen Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht führen, wenn etwa einerseits die Parteien vor dem Arbeitsgericht z.B. über Ansprüche auf Verzugslohn streiten, andererseits die Einzugsstelle vom Arbeitgeber nach § 28 e SGB IV die Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages erwartet (vgl. BSG-Urteil vom 25.09.1981, Versicherungsrecht 982, 970 vom 29.06.2000 - NZS 2001, 370).

  • BGH, 06.10.1998 - XI ZR 36/98

    Haftung von Grundstücken in der ehemaligen DDR aus vom staatlichen Verwalter

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.11.2015 - 3 Sa 126/15
    Dieser Vorbehalt lässt die Schuldtilgung in der Schwebe (BGH-Urteil vom 06.10.1998, MDR 1999, 86).
  • BAG, 29.03.2001 - 6 AZR 653/99

    Überzahlte Sozialversicherungsbeiträge

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.11.2015 - 3 Sa 126/15
    Fehlt es an der Vergütungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, so erlangt dieser nicht nur durch die Auszahlung des Nettolohns, sondern auch durch die Abführung der Arbeitnehmeranteile an die Sozialversicherung im Sine vom § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB eine Leistung ohne Rechtsgrund (BAG-Urteile vom 29.03.2001 - 6 AZR 653/99, der Betrieb 2001, 2659).
  • LAG Düsseldorf, 26.07.2006 - 12 Sa 357/06

    Vollstreckungsgegenklage, Rechtsschutzinteresse, Präklusion

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.11.2015 - 3 Sa 126/15
    Der Berufungsführer meint, das Arbeitsgericht habe in den Entscheidungsgründen des Urteils praktisch wortwörtlich die Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in seinem Urteil vom 26.07.2006 - 12 Sa 357/06- wiedergegeben, ohne sich auch nur ansatzweise mit den Ausführungen und Einwendungen des Beklagten auseinanderzusetzen, insbesondere dass der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf eine von der hier streitgegenständlichen Fallgestaltung abweichende zugrunde lag.
  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 273/16

    Arbeitsentgelt - Lohnsteuer - Sozialversicherung

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 13. November 2015 - 3 Sa 126/15 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 12.04.2016 - 7 Sa 649/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,20756
LAG Nürnberg, 12.04.2016 - 7 Sa 649/14 (https://dejure.org/2016,20756)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 12.04.2016 - 7 Sa 649/14 (https://dejure.org/2016,20756)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 12. April 2016 - 7 Sa 649/14 (https://dejure.org/2016,20756)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • IWW

    § 64 Absatz 1, Absatz 2 c) ArbGG, § ... 66 Absatz 1 ArbGG, § 613a Absatz 1 BGB, § 613a BGB, §§ 130, 145, 611, 164 Absatz 1 Satz 1 BGB, §§ 145 ff BGB, § 138 Absatz 3 ZPO, § 92 Absatz 2 ZPO, § 72 Absatz 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer

    Zeugenbeweis zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses; Beweiswürdigung bei sich widersprechenden Zeugenaussagen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 1908
  • NZA-RR 2016, 517
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.04.2016 - 7 Sa 649/14
    Beispielsweise hängt die Auswahl der für die Bewertung der Glaubwürdigkeit in Frage kommenden Test- und Untersuchungsverfahren davon ab, welche Möglichkeiten als Erklärung für eine - unterstellt - unwahre Aussage in Betracht zu ziehen sind (vgl. Bundesgerichtshof - Urteil vom 30.07.1999 - 1 StR 618/98; juris).
  • BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 763/12

    Betriebsteilübergang - Zuordnung zu einem Betriebsteil

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.04.2016 - 7 Sa 649/14
    Liegt ein solcher weder in ausdrücklicher noch in konkludenter Form vor, so erfolgt die Zuordnung grundsätzlich - ausdrücklich oder konkludent - durch den Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 17.10.2013 - 8 AZR 763/12; juris).
  • LAG Düsseldorf, 27.11.2015 - 9 Sa 333/15

    Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.04.2016 - 7 Sa 649/14
    Das Vorhandensein dieser Real- oder Glaubwürdigkeitskennzeichen gilt als Hinweis für die Glaubhaftigkeit der Angaben (vgl. Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 27.11.2015 - 9 Sa 333/15; juris).
  • ArbG Nürnberg, 14.10.2014 - 14 Ca 2696/14

    Zeugenbeweis - und die Frage der Glaubwürdigkeit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.04.2016 - 7 Sa 649/14
    das Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 14.10.2014, Aktenzeichen 14 Ca 2696/14 abzuändern und nach den Schlussanträgen erster Instanz zu erkennen;.
  • LAG Köln, 22.05.2020 - 4 Sa 5/20

    Außerordentliche Verdachtskündigung; öffentlicher Dienst; Vorteilsnahme; Anhörung

    Das Vorhandensein dieser Real- oder Glaubwürdigkeitskennzeichen gilt als Hinweis für die Glaubhaftigkeit der Angaben (vgl. Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 12. April 2016 - 7 Sa 649/14, Rn. 67, juris; Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2015 - 9 Sa 333/15, juris).
  • LAG Niedersachsen, 29.03.2023 - 2 Sa 313/22

    Abmahnung; Außerordentliche Kündigung; Dienstwagen; Dienstwagenrichtlinie;

    Das Vorhandensein dieser Real- oder Glaubwürdigkeitskennzeichen gilt als Hinweis für die Glaubhaftigkeit der Angaben (vgl. LAG Nürnberg, 12. April 2016 - 7 Sa 649/14 - Rn. 61 ff.) .
  • LAG Köln, 13.03.2020 - 4 Sa 704/18

    Kleinbetrieb; fristlose Kündigung; Beleidigung ("Du fettes Schwein"); Drohung;

    Das Vorhandensein dieser Real- oder Glaubwürdigkeitskennzeichen gilt als Hinweis für die Glaubhaftigkeit der Angaben (vgl. Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 12. April 2016 - 7 Sa 649/14, Rn. 67, juris; Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27. November 2015 - 9 Sa 333/15, juris).
  • ArbG Nürnberg, 11.11.2016 - 12 Ca 6016/15

    Verzugsschaden - Rechtsverfolgungskosten - Verzugspauschale - Schadenspauschale -

    Beispielsweise hängt die Auswahl der für die Bewertung der Glaubwürdigkeit in Frage kommenden Test- und Untersuchungsverfahren davon ab, welche Möglichkeiten als Erklärung für eine - unterstellt - unwahre Aussage in Betracht zu ziehen sind (LAG Nürnberg 12.4.2016 - 7 Sa 649/14 - NZA-RR 2016, 517, Rn. 67; BGH 30.7.1999 â?? 1 StR 618/98 - NJW 1999, 2746).
  • LAG Köln, 04.04.2023 - 4 Sa 297/22

    Ausschlussfrist; Nachweisgesetz ; Schadensersatz; Vergütungsansprüche aus

    Das Vorhandensein dieser Real- oder Glaubwürdigkeitskennzeichen gilt als Hinweis für die Glaubhaftigkeit der Angaben (LAG Nürnberg vom 12.04.2016, 7 Sa 649/14; LAG Düsseldorf vom 27.11.2015, 9 Sa 333/15).
  • LAG Köln, 28.02.2023 - 4 Sa 320/21

    Darlegungslast des Leiharbeitnehmers für seinen Anspruch auf Equal pay; Freie

    Ob dabei von der sogenannten Nullhypothese auszugehen ist - d.h. dass dem Zeugen zunächst nicht geglaubt wird und erst Merkmale und Umstände gefunden werden müssen, diese These zu widerlegen, vgl. hierzu LAG Nürnberg vom 12.04.2016, 7 Sa 649/14; LAG Düsseldorf vom 27.11.2015, 9 Sa 333/15 - bedurfte vorliegend keiner Entscheidung.
  • ArbG Köln, 11.12.2019 - 7 Ca 2478/19
    Die Bildung relevanter Hypothesen ist daher von ausschlaggebender Bedeutung für Inhalt und (methodischen) Ablauf einer Glaubhaftigkeitsbewertung (zu dem Vorstehenden LAG Nürnberg, 12.04.2016 - 7 Sa 649/14 -).
  • ArbG Köln, 29.11.2022 - 5 Ca 2581/22
    Das Vorhandensein dieser Real- oder Glaubwürdigkeitskennzeichen gilt als Hinweis für die Glaubhaftigkeit der Angaben (LAG Nürnberg vom 12.04.2016, 7 Sa 649/14; LAG Düsseldorf vom 27.11.2015, 9 Sa 333/15).
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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 08.07.2016 - 4 Ta 78/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,20758
LAG Nürnberg, 08.07.2016 - 4 Ta 78/16 (https://dejure.org/2016,20758)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 08.07.2016 - 4 Ta 78/16 (https://dejure.org/2016,20758)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 08. Juli 2016 - 4 Ta 78/16 (https://dejure.org/2016,20758)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 68 Abs. 1 GKG, § 63 Abs. 2 GKG, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG, § 68 Abs. 1 Satz 3 GKG, § 32 Abs. 2 RVG, § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG, § 45 Abs. 4GKG, § 78 Satz 3 ArbGG, § 68 Abs. 3 GKG

  • Wolters Kluwer

    Gegenstandswert für Beendigungsvergleich nach Kündigungsschutzantrag und uneigentlichem Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 42, 45, 63, 68 GKG
    Streitwertfestsetzung - Weiterbeschäftigung - Hilfsantrag

  • Betriebs-Berater

    Abhängiger Anspruch auf Weiterbeschäftigung

  • rewis.io

    Höhe des Streitwertes bei Kündigungsschutz- und Weiterbeschäftigungsantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GKG § 42; GKG § 45; GKG § 63; GKG § 68
    Gegenstandswert für Beendigungsvergleich nach Kündigungsschutzantrag und uneigentlichem Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung

  • rechtsportal.de

    GKG § 45 Abs. 1 S. 2; GKG § 45 Abs. 4
    Gegenstandswert für Beendigungsvergleich nach Kündigungsschutzantrag und uneigentlichem Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsschutz- und Weiterbeschäftigungsantrag - und der Streitwert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 1908
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 13.08.2014 - 2 AZR 871/12

    Streitwert - Unechter Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 08.07.2016 - 4 Ta 78/16
    Ihn betreffend haben die Parteien im Vergleich keine Vereinbarung getroffen, die mit einer gerichtlichen Entscheidung im Rahmen des § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG vergleichbar wäre (vgl. BAG v. 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 - NZA 2014, 1359).
  • BAG, 30.08.2011 - 2 AZR 668/10

    Streitwert - Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung - uneigentlicher

    Auszug aus LAG Nürnberg, 08.07.2016 - 4 Ta 78/16
    Das Erstgericht hat bei der Festsetzung des Verfahrenswertes zutreffend auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30.08.2011 (2 AZR 668/10, in Juris) abgestellt und in vollem Einklang mit dem Inhalt des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit (Ziffer I Nr. 18 und 23) die Voraussetzungen für die Festsetzung eines zusätzlichen Bruttomonatsgehalts gem. § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG verneint.
  • LAG Nürnberg, 30.10.2020 - 2 Ta 123/20

    Streitwert - Zeugniserteilung - Einigung auf Zeugnisinhalt - Vergleichsmehrwert

    Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Nürnberg (z.B. 19.03.2020 - 2 Ta 15/20; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm. Abs, 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/14 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).

    Im Zweifel ist der Weiterbeschäftigungsantrag im wohlverstandenen Kosteninteresse der Partei, dem der Rechtsanwalt verpflichtet ist, als Hilfsantrag auszulegen (LAG Nürnberg 08.07.2016 - 4 Ta 78/16; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20).

  • LAG Nürnberg, 19.03.2020 - 2 Ta 15/20

    Streitwert - Weiterbeschäftigung - uneigentlicher Hilfsantrag Vergleich

    Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Nürnberg (z.B. 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm. Abs, 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/14 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).

    Im Zweifel ist der Weiterbeschäftigungsantrag im wohlverstandenen Kosteninteresse der Partei, dem der Rechtsanwalt verpflichtet ist, als Hilfsantrag auszulegen (LAG Nürnberg 08.07.2016 - 4 Ta 78/16; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20).

  • LAG Nürnberg, 25.03.2020 - 2 Ta 35/20

    Streitwert - außerordentliche Kündigung - hilfsweise außerordentliche Kündigung

    Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Nürnberg (z.B. 19.03.2020 - 2 Ta 15/20; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm. Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/14 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).

    Im Zweifel ist der Weiterbeschäftigungsantrag im wohlverstandenen Kosteninteresse der Partei, dem der Rechtsanwalt verpflichtet ist, als Hilfsantrag auszulegen (LAG Nürnberg 08.07.2016 - 4 Ta 78/16; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 4 Ta 563/17

    Prozesskostenhilfe - Mangel einer förmlichen Zustellung - Heilung

    Sollte man im Rahmen einer Auslegung der Anträge des Klägers dazu kommen, dass der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung für die Dauer des Kündigungsschutzverfahrens auch dann, wenn er nicht ausdrücklich als Hilfsantrag bezeichnet wurde, als ein für den Fall des Erfolgs des Bestandsschutzbegehrens gestellter "uneigentlicher Hilfsantrag" zu verstehen ist (so BAG 30.08.2011 - 2 AZR 668/10 (A) - Juris; ebenso LAG Nürnberg 08.07.2016 - 4 Ta 78/16 - BB 2016, 1908 (LS); LAG Baden-Württemberg 30.12.2015 - 5 Ta 71/15 - Juris; aA.

    Ein unechter Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung ist nur dann im Rahmen der Streitwertfestsetzung zu berücksichtigen, wenn über diesen Antrag entschieden wird oder insoweit eine vergleichsweise Regelung getroffen wird (BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 - Rn. 3; EzA § 45 GKG 2004 Nr. 1; BAG 30.08.2011 - 2 AZR 668/10 (A) - Juris; LAG Nürnberg 08.07.2016 - 4 Ta 78/16 - BB 2016, 1908 (LS); LAG Hamburg 30.09.2015 - 4 Ta 17/15 - Rn. 9, ArbRB 2015, 371; LAG Hessen 22.07.2015 - 1 Ta 212/15 - Rn. 13; NZA-RR 2015, 663; LAG Berlin-Brandenburg 29.03.2011 - 17 Ta (Kost) 6029/11 - RVGreport 2011, 393).

  • LAG Nürnberg, 11.10.2021 - 2 Ta 80/21

    Streitwert - Vergleichsmehrwert - Weiterbeschäftigung - Freistellung

    Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Nürnberg (z.B. 19.03.2020 - 2 Ta 15/20; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm. Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/14 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).

    Im Zweifel ist der Weiterbeschäftigungsantrag im wohlverstandenen Kosteninteresse der Partei, dem der Rechtsanwalt verpflichtet ist, als Hilfsantrag auszulegen (LAG Nürnberg 08.07.2016 - 4 Ta 78/16; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20).

  • LAG Nürnberg, 22.12.2021 - 2 Ta 126/21

    Streitwert - Vergleichsanfechtung - Fortsetzung des Verfahrens

    Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Nürnberg (z.B. 19.03.2020 - 2 Ta 15/20; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm. Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).

    Im Zweifel ist der Weiterbeschäftigungsantrag im wohlverstandenen Kosteninteresse der Partei, dem der Rechtsanwalt verpflichtet ist, als Hilfsantrag auszulegen (LAG Nürnberg 08.07.2016 - 4 Ta 78/16; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20).

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2018 - 5 Ta 137/17

    Streitwert, Gegenstandswert, Wertfestsetzung, Weiterbeschäftigungsantrag,

    Diesem Ergebnis stehen auch die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 30.08.2011 - 2 AZR 668/10 -, juris, und vom 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 -, juris, nicht entgegen (dem BAG folgend: LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.12.2015 - 5 Ta 71/15 -, juris; LAG Nürnberg, Beschl. v. 08.07.2016 - 4 Ta 78/16 -, juris; LAG Köln, Beschl. v. 20.02.2017 - 2 Ta 10/17 -, juris).
  • ArbG Nürnberg, 26.07.2021 - 12 Ca 2741/21

    Beschwerde, Abfindung, Bruttomonatsgehalt, Vergleich, Urlaubsgeld,

    Liegen keine gegenteiligen Anhaltspunkte vor, darf davon ausgegangen werden, dass kostenschonend vorgegangen werden sollte (vgl. LAG Nürnberg 08.07.2016 - 4 Ta 78/16).

    Dies wäre dann der Fall, wenn ein über den Entlassungstermin der angegriffenen Kündigung hinausgehender Fortbestand des Arbeitsverhältnisses verabredet worden wäre (vgl. LAG Nürnberg 08.07.2016 - 4 Ta 78/16).

  • LAG Nürnberg, 04.08.2020 - 2 Ta 84/20

    Streitwert - Weiterbeschäftigung - Teilzeit

    Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Nürnberg (z.B. 19.03.2020 - 2 Ta 15/20; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm. Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/14 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).
  • LAG Nürnberg, 31.08.2022 - 2 Ta 45/22

    Streitwertfestsetzung bei Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung

    Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Nürnberg (z.B. 19.03.2020 - 2 Ta 15/20 - juris; 04.08.2020 - 2 Ta 84/20 juris; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).
  • LAG Nürnberg, 30.06.2022 - 2 Ta 12/22

    Höhe des Streitwertes bei Kündigungsschutz- und Weiterbeschäftigungsantrag

  • LAG Nürnberg, 30.09.2022 - 2 Ta 49/22

    Streitwert - Vergleichsmehrwert - Arbeitsbescheinigung

  • LAG Nürnberg, 15.07.2022 - 2 Ta 45/22

    Streitwert - Hilfsantrag - Sprinterklausel - Verschwiegenheitsklausel -

  • LAG Nürnberg, 11.05.2022 - 2 Ta 12/22

    Streitwert - mehrere Kündigungen - Weiterbeschäftigung - Freistellung - Zeugnis -

  • LAG Nürnberg, 19.07.2022 - 2 Ta 49/22

    Streitwert - Vergleichsmehrwert - Arbeitsbescheinigung

  • ArbG Nürnberg, 17.03.2022 - 12 Ca 6393/20

    Streitwertbemessung bei Kündigungsschutz- und Weiterbeschäftigungsantrag

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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 11.05.2016 - 12 Sa 1151/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,15098
LAG Düsseldorf, 11.05.2016 - 12 Sa 1151/15 (https://dejure.org/2016,15098)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.05.2016 - 12 Sa 1151/15 (https://dejure.org/2016,15098)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - 12 Sa 1151/15 (https://dejure.org/2016,15098)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Formwirksames Zustandekommen eines Tarifvertrages

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 126 BGB; § ... 1 Abs. 2 TVG; §§ 256, 286, 293 ZPO; Entgeltrahmentarifvertrag für Arbeitnehmer des Unternehmensverbandes Industrieservice und Dienstleistungen e.V. vom 08.06.2010; Entgeltrahmentarifvertrag für die Beschäftigten der Unterneh- men der S-Gruppe mit Gültigkeit ab dem 01.01.2015
    Formwirksamer Abschluss eines Entgeltrahmentarifvertrags

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    Formwirksamer Abschluss eines Entgeltrahmentarifvertrags

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    Formwirksames Zustandekommen eines Tarifvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 1908
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (45)

  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03

    Weihnachtsgeld - Wegfall durch Sanierungstarifvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.05.2016 - 12 Sa 1151/15
    Aber auch in Ansprüche, die sowohl entstanden als auch fällig, aber noch nicht abgewickelt sind (sog. wohlerworbene Rechte), kann eingegriffen werden (vgl. nur BAG v. 22.10.2003 - 10 AZR 152/03 - zu II. 2. a der Gründe, AP Nr. 21 zu § 1 TVG Rückwirkung).

    Ob und wann die Tarifunterworfenen mit einer rückwirkenden Regelung rechnen müssen, ist eine Frage des Einzelfalls (BAG v. 24.03.2011, Rn. 19, 20, aaO; BAG v. 11.10.2006, Rn. 20, aaO; BAG v. 22.10.2003 aaO; BAG v. 17.05.2000 - 4 AZR 216/99 - AP Nr. 19 zu § 1 TVG Rückwirkung).

    Entscheidend und ausreichend ist vielmehr die Kenntnis der betroffenen Kreise (BAG v. 24.03.2011, Rn. 21, aaO; BAG v. 22.10.2003 aaO; BAG v. 14.11.2001 - 10 AZR 698/00 - EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 16).

    Liegen die Voraussetzungen für die rückwirkende Ablösung eines Tarifvertrages vor, so ist auch eine rückwirkende Lohnsenkung zulässig (BAG v. 11.10.2006 aaO; BAG v. 22.10.2003 aaO; BAG v. 23.11.1994 - 4 AZR 879/93 - AP Nr. 12 zu § 1 TVG Rückwirkung).

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 1023/08

    Weitergeltung tariflicher Regelung nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.05.2016 - 12 Sa 1151/15
    Die Unterschriftsleistung selbst kann dabei - auch bei Tarifverträgen - in Abwesenheit der anderen Vertragsparteien bzw. im Umlaufverfahren erfolgen (vgl. BAG 07.07.2010 - 4 AZR 1023/08 - NZA-RR 2011, 30 Rn. 14).

    Zur tatrichterlichen Ermittlungspflicht gehört auch die Prüfung der Wirksamkeit der Norm (BAG 07.07.2010 a.a.O. Rn. 17 m.w.N.).

    Die Ermittlung der Wirksamkeit der tariflichen Norm kann die Tatsacheninstanz im Wege des Strengbeweises durch Zeugeneinvernahme vornehmen (BAG 07.07.2010 a.a.O. Rn. 19).

    Um zur Wirksamkeit der Tarifvorschrift zu gelangen, ist es erforderlich, dass das Gericht nach der durchgeführten Beweisaufnahme die gemäß § 286 ZPO erforderliche richterliche Überzeugung (vgl. insoweit BAG 07.07.2010 a.a.O. Rn. 20) von der Wirksamkeit der Tarifnorm - hier der Einhaltung des gesetzlichen Schriftformerfordernisses - erlangt.

  • BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 765/09

    Rückwirkender Wegfall einer Zuwendung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.05.2016 - 12 Sa 1151/15
    (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können die Tarifvertragsparteien die Regelungen des von ihnen abgeschlossenen Tarifvertrags während dessen Laufzeit rückwirkend ändern, was sich zu Lasten der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber auswirken kann (vgl. BAG v. 24.03.2011 - 6 AZR 765/09 - Rn. 19, juris; BAG v. 11.10.2006 - 4 AZR 522/05 - Rn. 20, juris).

    Bereits von diesem Zeitpunkt an hat der Arbeitnehmer nicht nur eine Anwartschaft, sondern einen Rechtsanspruch erworben, auf dessen Bestand er grundsätzlich vertrauen kann (BAG v. 24.03.2011 aaO; BAG v. 11.10.2006 aaO).

    Das Vertrauen in den Bestand des tariflichen Anspruchs ist unabhängig davon schutzwürdig, ob der Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit der Parteien gilt oder ob dessen Anwendung vertraglich vereinbart ist (vgl. nur BAG v. 24.03.2011 aaO).

  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 522/05

    SanierungsTV - rückwirkender Eingriff

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.05.2016 - 12 Sa 1151/15
    (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können die Tarifvertragsparteien die Regelungen des von ihnen abgeschlossenen Tarifvertrags während dessen Laufzeit rückwirkend ändern, was sich zu Lasten der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber auswirken kann (vgl. BAG v. 24.03.2011 - 6 AZR 765/09 - Rn. 19, juris; BAG v. 11.10.2006 - 4 AZR 522/05 - Rn. 20, juris).

    Bereits von diesem Zeitpunkt an hat der Arbeitnehmer nicht nur eine Anwartschaft, sondern einen Rechtsanspruch erworben, auf dessen Bestand er grundsätzlich vertrauen kann (BAG v. 24.03.2011 aaO; BAG v. 11.10.2006 aaO).

    Liegen die Voraussetzungen für die rückwirkende Ablösung eines Tarifvertrages vor, so ist auch eine rückwirkende Lohnsenkung zulässig (BAG v. 11.10.2006 aaO; BAG v. 22.10.2003 aaO; BAG v. 23.11.1994 - 4 AZR 879/93 - AP Nr. 12 zu § 1 TVG Rückwirkung).

  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung und ERA-TV

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.05.2016 - 12 Sa 1151/15
    Sie haben vielmehr auch das Recht, sich über die konkrete Einstufung von Arbeitnehmern in die Entgeltgruppen einer von ihnen geschaffenen Vergütungsordnung zu verständigen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. etwa BAG v. 14.04.2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 27, NZA 2015, 1077; BAG v. 19.12.2012 - 7 ABR 52/10 - Rn. 50, AP Nr. 60 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung; BAG v. 12.11.2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 18, AP Nr. 50 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).

    ccc) Da die Eingruppierung bindend ist, bedurfte es auch nicht der Beteiligung des Betriebsrats gemäß § 99 BetrVG (vgl. hierzu BAG v. 14.04.2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 27 u. 28, NZA 2015, 1077; BAG v. 12.01.2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 18, AP Nr. 50 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).

  • BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13

    Tarifpluralität - Eingruppierung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.05.2016 - 12 Sa 1151/15
    Sie haben vielmehr auch das Recht, sich über die konkrete Einstufung von Arbeitnehmern in die Entgeltgruppen einer von ihnen geschaffenen Vergütungsordnung zu verständigen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. etwa BAG v. 14.04.2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 27, NZA 2015, 1077; BAG v. 19.12.2012 - 7 ABR 52/10 - Rn. 50, AP Nr. 60 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung; BAG v. 12.11.2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 18, AP Nr. 50 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).

    ccc) Da die Eingruppierung bindend ist, bedurfte es auch nicht der Beteiligung des Betriebsrats gemäß § 99 BetrVG (vgl. hierzu BAG v. 14.04.2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 27 u. 28, NZA 2015, 1077; BAG v. 12.01.2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 18, AP Nr. 50 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 2/05

    Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.05.2016 - 12 Sa 1151/15
    Die Schriftform des § 1 Abs. 2 TVG richtet sich grundsätzlich nach § 126 BGB und nach den in der Rechtsprechung entwickelten Konkretisierungen dieser Norm (BAG 03.05.2006 - 1 ABR 2/05, AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG Eingruppierung Rn. 30; BAG 06.10.2010 - 7 ABR 80/09, AP Nr. 45 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Rn. 19).

    Dies ist anzunehmen, wenn der Tarifvertrag in seinem Wortlaut unmittelbar oder mittelbar auf die Anlage Bezug nimmt (BAG 03.05.2006 a.a.O. Rn. 30; BAG 06.10.2010 a.a.O. Rn. 19).

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.05.2016 - 12 Sa 1151/15
    Es handelt sich um einen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als sog. Elementenfeststellungsklage zulässigen Antrag auf Feststellung der Anwendung tariflicher Regelungen auf ein Arbeitsverhältnis (BAG 22.10.2008 - 4 AZR 784/07, AP Nr. 66 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Rn. 11).

    Während sich die Dynamik bei der sog. kleinen dynamischen Bezugnahmeklausel allein auf das zeitliche Moment bezieht, wird bei der großen dynamischen Verweisung auf den jeweils für den Betrieb fachlich bzw. betrieblich geltenden Tarifvertrag verwiesen (vgl. BAG v. 22.10.2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 21, AP Nr. 66 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG v. 29.08.2007 - 4 AZR 767/06 - Rn. 17, AP Nr. 61 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG v. 25.09.2002 - 4 AZR 294/01 - AP Nr. 26 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

  • BAG, 06.10.2010 - 7 ABR 80/09

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.05.2016 - 12 Sa 1151/15
    Die Schriftform des § 1 Abs. 2 TVG richtet sich grundsätzlich nach § 126 BGB und nach den in der Rechtsprechung entwickelten Konkretisierungen dieser Norm (BAG 03.05.2006 - 1 ABR 2/05, AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG Eingruppierung Rn. 30; BAG 06.10.2010 - 7 ABR 80/09, AP Nr. 45 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Rn. 19).

    Dies ist anzunehmen, wenn der Tarifvertrag in seinem Wortlaut unmittelbar oder mittelbar auf die Anlage Bezug nimmt (BAG 03.05.2006 a.a.O. Rn. 30; BAG 06.10.2010 a.a.O. Rn. 19).

  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 327/97
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.05.2016 - 12 Sa 1151/15
    Die Bestimmung des § 286 Abs. 1 ZPO verlangt einen Grad an Überzeugung, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BAG 25.02.1998 - 2 AZR 327/97, juris Rn. 18; BAG 25.06.2014 - 7 AZR 847/12, DB 2014, 246 Rn. 40; BGH 13.09.2012 - I ZR 14/11, MDR 2013, 616 Rn. 13).

    Der Richter kann im Einzelfall auch allein aufgrund von Indizien, sogar trotz anderslautender Zeugenaussagen, zu einer bestimmten Überzeugung gelangen (BAG 25.02.1998 a.a.O. Rn. 19).

  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

  • BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 889/93

    Gruppenführervertreter bei der Bundesbahn: Eingruppierung

  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13

    Eingruppierung im öffentlichen Dienst - Sachbearbeiterin "Wirtschaftliche

  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07

    Wechselschicht - Bereitschaftszeiten - Rettungssanitäter

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

  • BAG, 19.04.2012 - 7 ABR 52/10

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

  • BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 109/13

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht - Theorie der

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 735/07

    Eingruppierung "Koordinator der Sanitätsstation" in der Chemischen Industrie

  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

  • BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 203/04

    Tarifkonkurrenz

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 708/08

    Ablösung landesbezirklicher Tarifverträge durch den TVöD/TVÜ-VKA; Zusatzurlaub

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 878/06

    Sonderzuwendung - Rückwirkung eines verschlechternden Tarifvertrages

  • BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 521/11

    Eingruppierung einer Stationsassistentin - Überleitung in neue Vergütungsordnung

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 358/10

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag - Geld- und Werttransport Niedersachsen

  • BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13

    Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters

  • BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 761/12

    Ablösung verbandstariflicher Regelungen

  • BGH, 09.03.1995 - III ZR 55/94

    Begriff der Einlage

  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 216/99

    Rückwirkende Senkung tariflicher Weihnachtsgratifikation

  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 808/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung des Altersruhegeldes - Dynamisierung

  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 352/14

    Eingruppierung einer Diplom-Sportlehrerin nach den Sächsischen Lehrer-Richtlinien

  • BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 326/90

    Rechtsfolgen der Nichtbeachtung eines Mitbestimmungsrechts

  • BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 68/11

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Tarifvertrags

  • BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 549/10

    Jahressonderzahlung gem. § 20 TVöD - Bemessungsgrundlage

  • BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 698/00

    Tarifliches 13. Monatseinkommen - Herabsetzung durch Sanierungstarifvertrag

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

  • BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12

    Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung

  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

  • BAG, 20.08.2014 - 7 AZR 924/12

    Befristung - Schriftform - Richterliche Überzeugungsbildung

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 14/11

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Nachweis des Inhalts

  • BAG, 09.08.1995 - 6 AZR 1047/94

    Wirksamwerden eines Tarifvertrags - Ermittlung durch Gericht

  • LAG Düsseldorf, 11.05.2016 - 12 Sa 1152/15

    Streit um formwirksamen Abschluss eines Entgeltrahmentarifvertrags

  • BGH, 15.11.1976 - VIII ZR 125/75

    Möglichkeit des Berufungsgerichts, die Aussage eines im ersten Rechtszug

  • LAG Düsseldorf, 11.05.2016 - 12 Sa 1152/15

    Streit um formwirksamen Abschluss eines Entgeltrahmentarifvertrags

    15) 3.Einzelfall einer hilfsweise begehrten höheren Eingruppierung in den Entgeltrahmentarifvertrag für die Beschäftigten der Unternehmen der S-Gruppe mit Gültigkeit ab dem 01.01.2015 Parallelverfahren: LAG Düsseldorf 11.05.2016 - 12 Sa 1151/15.
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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 03.05.2016 - 2 Sa 50/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,22387
LAG Nürnberg, 03.05.2016 - 2 Sa 50/16 (https://dejure.org/2016,22387)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 03.05.2016 - 2 Sa 50/16 (https://dejure.org/2016,22387)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 03. Mai 2016 - 2 Sa 50/16 (https://dejure.org/2016,22387)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erteilung eines Zeugnisses mit der Note gut erzwingbar?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 1908
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Köln, 04.07.2013 - 4 Ta 155/13

    Titulierung des Anspruchs auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses

    Auszug aus LAG Nürnberg, 03.05.2016 - 2 Sa 50/16
    a) Nach Auffassung der erkennenden Kammer ist ein Titel, der darauf gerichtet ist, dem Kläger ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis entsprechend Schulnote "gut" zu erteilen, nicht bestimmt genug, um Grundlage einer Zwangsvollstreckung zu sein (LAG Köln, 04.07.2013 - 4 Ta 155/13; HWK-Gäntgen, 7. Auflage 2016, § 109 GewO Rd. Nr. 54; Erfurter Kommentar Müller-Glöge, 16. Auflage 2016, § 109 GewO Rd. Nr. 76 a).
  • LAG Nürnberg, 26.08.2015 - 4 Ta 99/15

    Zwangsvollstreckung - Arbeitszeugnis - Erfüllung - Kosten

    Auszug aus LAG Nürnberg, 03.05.2016 - 2 Sa 50/16
    Da die Festsetzung eines Zwangsgeldes im Verfahren nach § 888 ZPO der Erzwingung einer unvertretbaren Handlung dient und es sich hierbei nicht um eine Sanktion für eine Handlungsweise in der Vergangenheit handelt, ist bei Erfüllung der vorzunehmenden Handlung im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens ein bereits ergangener Zwangsgeldbeschluss jedoch wieder aufzuheben (LAG Nürnberg, 14.01.2015 - 2 Ta 169/14 - 26.08.2015 - 4 Ta 99/15).
  • LAG Nürnberg, 14.01.2015 - 2 Ta 169/14

    Zwangsvollstreckung - nachträgliche Erfüllung - Zeugnis

    Auszug aus LAG Nürnberg, 03.05.2016 - 2 Sa 50/16
    Da die Festsetzung eines Zwangsgeldes im Verfahren nach § 888 ZPO der Erzwingung einer unvertretbaren Handlung dient und es sich hierbei nicht um eine Sanktion für eine Handlungsweise in der Vergangenheit handelt, ist bei Erfüllung der vorzunehmenden Handlung im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens ein bereits ergangener Zwangsgeldbeschluss jedoch wieder aufzuheben (LAG Nürnberg, 14.01.2015 - 2 Ta 169/14 - 26.08.2015 - 4 Ta 99/15).
  • LAG Hessen, 10.08.2018 - 8 Ta 246/18

    Ein Vergleich, in dem die Erteilung eines qualifizierten Endzeugnisses mit

    Damit fehlt es an der für eine Zwangsvollstreckung notwendigen Bestimmtheit der von dem Beklagten vorzunehmenden Handlungen (vgl. auch BAG 14. Februar 2017 - 9 AZB 49/16 - RDV 2017, 197 ff.; HessLAG 17. November 2016 - 8 Ta 456/16 - juris; HessLAG 19. Februar 2004 - 16 Ta 515/03 - nv.; HessLAG 8. September 2016 - 10 Ta 337/16 - juris.; LAG Nürnberg 3. Mai 2016 - 2 Ta 50/16 - BB 2016, 1908; LAG Köln 4. Juli 2013 - 4 Ta 155/13 - NZA-RR 2013, 490; ErfK/Müller-Glöge 18. Aufl. § 109 GewO Rn. 76a; Hamacher Antragslexikon Arbeitsrecht 2. Aufl. S. 271) .
  • LAG Hessen, 17.11.2016 - 8 Ta 456/16

    Ein Vergleich ist mangels Bestimmtheit nicht vollstreckbar, soweit in ihm die

    Damit fehlt es an sich an der für eine Zwangsvollstreckung notwendigen Bestimmtheit der von dem Beklagten vorzunehmenden Handlung (vgl. auch HessLAG 19. Februar 2004 - 16 Ta 515/03 - nv.; HessLAG 8. September 2016 - 10 Ta 337/16 - derzeit nv.; LAG Nürnberg 3. Mai 2016 - 2 Ta 50/16 - BB 2016, 1908; LAG Köln 4. Juli 2013 - 4 Ta 155/13 - NZA-RR 2013, 490; ErfK-Müller-Glöge 16. Aufl. § 109 GewO Rn. 76a; Hamacher Antragslexikon Arbeitsrecht 2. Aufl. S. 271 ) .
  • LAG Hessen, 08.10.2019 - 8 Ta 319/19

    Der Schuldner ist nicht gehalten, mit der Vollstreckung zuzuwarten, weil der

    Der Beurteilung "befriedigend" können ebenso wie der Formulierung "gut" zwar verschiedene Formulierungen gerecht werden (vgl. zu "gut" BAG 14. Februar 2017 - 9 AZB 49/16 - RDV 2017, 197 ff.; HessLAG 17. November 2016 - 8 Ta 456/16 - juris; HessLAG 19. Februar 2004 - 16 Ta 515/03 - nv.; HessLAG 8. September 2016 - 10 Ta 337/16 - juris.; LAG Nürnberg 3. Mai 2016 - 2 Ta 50/16 - BB 2016, 1908; LAG Köln 4. Juli 2013 - 4 Ta 155/13 - NZA-RR 2013, 490; ErfK/Müller-Glöge 18. Aufl. § 109 GewO Rn. 76a; Hamacher Antragslexikon Arbeitsrecht 2. Aufl. S. 271) .
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